Gewerbe- und Grundsteuerrecht - eine Einführung
1. Aufl. 2020
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Dritter Teil: Grundsteuer bis 2024
§ 12 Rechtsgrundlagen und Verwaltungsanweisungen
I. Rechtsgrundlagen
1. Grundsteuergesetz, Grundsteuer-Durchführungsverordnung und Grundsteuer-Richtlinien
1Bundesgesetzliche Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer bis 2024 ist das Grundsteuergesetz (GrStG) vom (BGBl. I, 965) – zuletzt geändert durch Art. 38 des Gesetzes vom (BGBl. I, 2794). Diese Fassung findet gemäß § 37 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Änderung durch Art. 1 des Gesetzes vom (BGBl. I, 1875) für die Grundsteuer bis einschließlich zum Kalenderjahr 2024 weiter Anwendung. Sie ist deshalb Rechtsgrundlage für die folgenden Ausführungen zur Grundsteuer bis 2024.
2In seiner ursprünglichen Fassung erging das derzeit geltende GrStG 1973 als Art. 1 des Gesetzes zur Reform des Grundsteuerrechts vom (a. a. O.). Das Gesetz wurde erlassen im Zusammenhang mit der erstmaligen Anwendung der auf die Wertverhältnisse der Hauptfeststellung der Einheitswerte des Grundbesitzes zum abstellenden Werte. Diese Einheitswerte kamen erstmals auf den zur Anwendung und traten damit an die Stelle der auf den Wertverhältnissen der Hauptfeststellung des Grundbesitzes ...