IWB Nr. 12 vom Seite 1

Diese Nachricht wird Ihr Leben verändern

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

[i]„Du wirst nicht glauben, was als nächstes kommt“Natürlich stimmt das nicht! Doch weil sich in jüngster Zeit schlechte Nachrichten häufen, werde ich heute eine sehr gute Botschaft rechtzeitig verbreiten: Ab Juli ändert Google seine Werberichtlinien. Das ist für sich genommen noch nicht weltbewegend und kommt immer wieder vor. Aber die neuesten Verschärfungen bedeuten wohl das Ende für Clickbait-Anzeigen. Das ist bemerkenswert, denn womit verdient Google sein Geld? Genau, mit Anzeigen im Internet.

[i]Google-Richtlinien zu falschen Darstellungen (Juli 2020) unter https://support.google.com/adspolicy/answer/9773289?hl=de#Explizit verboten werden von Google „Anzeigen, in denen Clickbait-Taktiken oder reißerische Texte oder Bilder verwendet werden, um Zugriffe zu generieren.“ Mit dem Verbot wäre Schluss mit pseudo-sensationellen Hinweisen wie „Du wirst nicht glauben, wie die Stars Deiner Jugend heute aussehen“, „Todsicherer Tipp für erholsamen Schlaf“ und passend dazu „So schmilzt Ihr Bauchfett über Nacht!“ Das Ausnutzen der menschlichen Neugier und anatomischer Unzulänglichkeiten auf meist sehr niedrigem Niveau könnte sich damit absehbar allgemein nicht mehr lohnen. Ich freue mich!

Auch „Anzeigen, in denen negative Lebensereignisse wie Tod, Unfälle, Krankheit, Verhaftung oder Insolvenz genutzt werden, um Angst, Schuldgefühle oder andere stark negative Gefühle zu schüren und damit Druck auf den Nutzer aufzubauen, unverzüglich zu handeln“ sind bei Google bald verboten. Trotzdem hoffe ich noch auf ein Angebot „The ultimate tax blunders“. Es muss ja keine Google-Anzeige sein.

Die folgenden Hinweise sind weder Clickbait noch ultimativer Bockmist. Versprochen! [i]Keynote: Umfangreiche und gründliche Darstellung zu Finanzierungsbeziehungen im KonzernEine gründliche Darstellung der aktuellen Entwicklungen zu Finanzierungsbeziehungen im Konzern im Konnex mit dem geplanten § 1a AStG-RefE sowie dem Kapitel X der OECD-Verrechnungspreisleitlinien liefern Braun/Burger ab . Die Gegenüberstellung mit der Rechtsprechung des BFH zeigt diametrale Abweichungen, aber auch Gemeinsamkeiten in Ansatz und Verständnis. Einen Überblick über die Anforderungen und die Funktionsweise der seit dem in den Vereinigten Arabischen Emiraten geltenden Economic Substance Regulations geben Frank-Fahle/Zimmermann ab .

Den zweiten MAP Peer Review Report der OECD für Deutschland fassen Sommer/Kundt/Haible ab zusammen. Im Bereich der deutschen Verständigungsverfahren, so zeigen die Autoren, ist Licht, aber auch Schatten. Der EuGH-Entscheidung in der Rechtssache „GVC Services“ nimmt sich Pignot ab an. Danach kann sich eine Dividenden beziehende Muttergesellschaft gibraltarischen Rechts nicht auf die Mutter-Tochter-Richtlinie berufen. Aufgrund des Brexits wird absehbar außerdem der Schutz durch Primärrecht entfallen.

Ich wünsche Ihnen viele hilfreiche Erkenntnisse

Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 12 / 2020 Seite 1
NWB PAAAH-51316