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Statusändernde Beteiligungserwerbe und -veräußerungen nach IFRS
Teil 2: Sukzessive Anteilsveräußerungen
Im Zusammenhang mit Anteilsveräußerungen kann zwischen statuswahrenden und statusändernden Transaktionen unterschieden werden (Abstockung vs. Statuswechsel). In Abhängigkeit davon, wie die jeweilige Transaktion einzustufen ist, ergeben sich unterschiedliche bilanzielle Konsequenzen. So kann es entweder zu einer Entkonsolidierung kommen oder das Tochterunternehmen wird gegebenenfalls weiterhin vollkonsolidiert. Während es für die Abbildung von Statuswechseln klare Regelungen gibt, enthalten die IFRS für Abstockungen, also für Transaktionen zwischen Mutterunternehmen und nicht beherrschenden Anteile keine Richtlinien im Hinblick auf die Bewertung der nicht beherrschenden Anteile. Die verschiedenen Aspekte der Abbildung von Anteilsveräußerungen nach IFRS sollen im Nachfolgenden näher beleuchtet werden.
Theile, Übergangskonsolidierungen (HGB, IFRS), infoCenter NWB ZAAAE-79875
Im Falle eines Statuswechsels sind die Vermögenswerte und Schulden auszubuchen und es ist ein Entkonsolidierungserfolg zu realisieren. Weiterhin kann sich die Frage stellen, wie mit einer verbleibenden Beteiligung umzugehen ist. I. d. R. sind hier dann IFRS 9 oder IAS 28 bzw. IFRS 11 einschlägig.
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