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WP Praxis 7/2020 S. 214

Sonstiger fachlicher Hinweis zur Prüfung nach § 30 Abs. 1 Nr. 9 KWKG erarbeitet

Zur Abrechnung bestehender KWK-Anlagen für das Kalenderjahr 2019 vertreten die Gesetzesbegründung zum geänderten KWKG (mit Wirkung zum ) sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und die S. 215Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) unterschiedliche Auffassungen.

In einem sonstigen fachlichen Hinweis fasst der IDW Arbeitskreis „Prüfung nach KWKG und EEG diese Auffassungen zusammen und gibt Hinweise zum Umgang mit den jeweils betroffenen KWK-Anlagen im Rahmen der Prüfung nach §  30 Abs.  1 Nr.  9 KWKG.

Hinweis

Die Meldung des IDW vom ist abrufbar unter http://go.nwb.de/6ndjp.

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