Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
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Aktueller Stand:
- : Zweites Corona-Steuerhilfegesetz im BGBl 2020 I S. 1512 veröffentlicht 
- : Verabschiedung Bundesrat 
- : 2./3. Lesung Bundestag 
- : 1. Lesung Bundestag 
- : Bundesregierung beschließt Zweites Corona-Steuerhilfegesetz 
Hintergrund: Mit dem "Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise" sollen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bekämpft und die Binnennachfrage gestärkt werden.
Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
- Die Umsatzsteuersätze werden befristet vom bis zum von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent gesenkt, § 28 Abs. 1 bis 3 UStG-E. 
- Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird auf den 26. des zweiten auf die Einfuhr folgenden Monats verschoben, § 21 Abs. 3a UStG-E; § 27 Abs. 31 UStG-E. 
- Für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind wird ein Kinderbonus von 300 € gewährt, § 66 Absatz 1 Sätze 2 ff. EStG, § 6 BKGG-E. 
- Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird befristet auf zwei Jahre von derzeit 1.908 € auf 4.008 € für die Jahre 2020 und 2021 angehoben, § 24b Absatz 2 Satz 3 EStG-E. 
- Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert, sowie ein Mechanismus eingeführt, um den Verlustrücktrag für 2020 unmittelbar finanzwirksam schon mit der Steuererklärung 2019 nutzbar zu machen, § 10d Absatz 1 Satz 1 EStG-E, §§ 110, 111 EStG-E; § 52 Abs. 18b EStG-E. 
- Einführung einer degressiven Abschreibung in Höhe von 25 Prozent, höchstens das 2,5-fache der linearen Abschreibung, für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt werden, § 7 Abs. 2 EStG-E. 
- Bei der Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstwagen, die keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer haben, wird der Höchstbetrag des Bruttolistenpreises von 40.000 € auf 60.000 € erhöht, § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 Nummer 3 und Satz 3 Nummer 3 EStG-E. 
- Vorübergehende Verlängerung der Reinvestitionsfristen des § 6b EStG um ein Jahr, § 52 Abs. 14 Sätze 4 ff. EStG-E. 
- Zur Vermeidung steuerlicher Nachteile infolge coronabedingter Investitionsausfälle werden die in 2020 endenden Fristen für die Verwendung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG um ein Jahr verlängert, § 52 Abs. 16 EStG-E. 
- Der Ermäßigungsfaktor in § 35 EStG wird erstmals für den VZ 2020 von 3,8 auf 4,0 angehoben, § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 EStG-E; § 52 Abs. 35a EStG-E. 
- Bei der Gewerbesteuer wird der Freibetrag für die Hinzurechnungstatbestände des § 8 Nummer 1 GewStG auf 200.000 € erhöht, § 8 Nummer 1 GewStG-E. 
- Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungszulage auf 4 Mio. € im Zeitraum von 2020 bis 2025, § 3 Absatz 5 FZulG-E. 
- Bei der Verjährungsfrist nach § 376 AO gilt § 78b Absatz 4 StGB entsprechend. In § 375a AO wird geregelt, dass in Fällen der Steuerhinterziehung trotz Erlöschens des Steueranspruchs nach § 47 AO eine Einziehung rechtswidrig erlangter Taterträge nach § 73 des Strafgesetzesbuches angeordnet werden kann. Die absolute Verjährungsfrist wird für Fälle des § 370 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 bis 6 AO auf das Zweieinhalbfache der gesetzlichen Verjährungsfrist verlängert, § 375a AO-E, § 33 EGAO-E. 
- Die Umsatzsteuerverteilung wird in § 1 FAG geändert. 
Quelle: BMF online (il)
Nachrichten zum Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz
- Online-Nachricht v. : Umsatzsteuer | Kurz-Info zur befristeten Umsatzsteuersenkung (BayLfSt) 
- Online-Nachricht v. : Umsatzsteuer | Zum ermäßigten Umsatzsteuersatz in der Gastronomie (BMF) 
- Online-Nachricht v. : Umsatzsteuer | Finales Schreiben zur Umsatzsteuersenkung (BMF) 
- Online-Nachricht v. : Gesetzgebung | Zweites Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet (Bundestag/Bundesrat) 
- Online-Nachricht v. : Gesetzgebung | Bundestag beschließt "Zweites Corona-Steuerhilfegesetz" 
- Online-Nachricht v. : Gesetzgebung | Finanzausschuss beschließt Zweites Corona-Steuerhilfegesetz (Bundestag) 
- Online-Nachricht v. : Gesetzgebung | Zweites Corona-Steuerhilfegesetz im Bundestag 
- Online-Nachricht v. : Umsatzsteuer | Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung bei Preisangaben durch pauschale Rabatte (BMWi) 
- Online-Nachricht v. : Umsatzsteuer | Zur befristeten Absenkung des Umsatzsteuersatzes (BMF) 
- Online-Nachricht v. : Gesetzgebung | Bundesregierung beschließt Zweites Corona-Steuerhilfegesetz (BMF) 
Aufsätze
- Hechtner, Neuregelungen zur Anpassung der Vorauszahlungen 2019 und zum Verlustrücktrag aus 2020, 
- Hechtner, Steuerliche Sofortmaßnahmen durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz, 
- Rondorf, Befristete Senkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes, 
- Eichholz, Das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz), 
- Prätzler, Vorübergehende Senkung des Umsatzsteuersatzes, 
- Klöttchen, Konjunkturpaket: Senkung der Umsatzsteuersätze im 2. Halbjahr 2020, 
- Eckert, Die Senkung der Umsatzsteuer zum und ihre Folgen im Rechnungswesen, 
- Schmidt, Bedeutung der befristeten Umsatzsteuersatzsenkung für den Bauleistungszeitpunk, 
- Hechtner, Steuerliche Sofortmaßnahmen durch das Erste und Zweite Corona-Steuerhilfegesetz, 
Arbeitshilfen
- Mandanten-Merkblatt: Umsatzsteuersätze - Befristete Senkung vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 
Blog-Beiträge
- Jahn, Corona-Steuerhilfegesetz II: BMF bessert nach! NWB Experten Blog v. 16.6.2020 
Begleitende BMF-Schreiben
- 3. Entwurf v. : Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 
- 2. Entwurf v. : Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 
- 1. Entwurf v. : Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 
Gesetzesmaterialien
Fundstelle(n):
  NAAAH-50845