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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 04-05 | Grunderwerbsteuer: Keine steuerfreie Baulandumlegung bei einem Gestaltungsmissbrauch

Sog. Mehrzuteilungen im Rahmen der Übertragung des Eigentums im Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch sind nur dann grunderwerbsteuerfrei, wenn sie nur unwesentlich über dem Sollanspruch liegen. Es darf sich nicht um einen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten handeln. Die Ersparnis von Notar- und Grundbuchkosten ist dabei nach Meinung der obersten Finanzbehörden der Länder nicht als außersteuerlicher Grund für die gewählte Gestaltung anzuerkennen.

Ein gleichlautender Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder zur Grunderwerbsteuer ist jetzt unser nächstes Thema.

Es gibt eine Ausnahme von der Grunderwerbsteuer, mit der nicht jeder von uns ständig zu tun hat. Ich spreche von der Steuerbefreiung nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b GrEStG. Nach dieser Vorschrift unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer: der Übergang des Eigentums im Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch. Vorausgesetzt: Der neue Eigentümer war als Eigentümer eines Grundstücks im Umlegungsgebiet an dem Verfahren beteiligt.

Es geht um die Fälle, bei denen eine Gemeinde ein Bebauungsgebiet ausweisen will. Die vorhandenen unbebauten Grundstücke eignen sich nahezu nie nach ihrer Lage, ihrer Form und ihrer Größe für eine städtebaulich z...

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