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BMF 06.05.2020 , NWB 24/2020 S. 1751

Einkommensteuer | Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Das BMF hat am die Antragsformulare nach § 32c EStG für die Jahre 2016 und 2019 mit Erläuterungen und einer Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt. In der „Anlage Erläuterungen und Unterrichtungen zur Anlage 32c“ geht das BMF auf den Begriff des „Unternehmens in Schwierigkeiten“ sowie auf nicht förderfähige Vorhaben im Bereich der Binnenfischerei und Teichwirtschaft näher ein. Darüber hinaus enthält die Anlage Informationen zum Datenschutz. Mit der ebenfalls veröffentlichten Arbeitshilfe (Excel-Datei) kann die Tarifermäßigung nach § 32c Abs. 1 Satz 2 EStG berechnet werden. [i]Kanzler, NWB 7/2020 S. 462

Anmerkung:

Die mit dem sog. JStG 2019 beschlossene Tarifermäßigung für die Land- und Forstwirtschaft (§ 32c EStG) ist nach Billigung durch die EU-Kommission zum in Kraft getreten. ...

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