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BFH 17.12.2019 VII R 18/17, NWB 23/2020 S. 1680

Erbschaftsteuer | Keine unentgeltliche Zuwendung durch Zahlung der laufenden Kosten des von Ehegatten gemeinsam bewohnten Hauses

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Zahlung der laufenden Kosten des von Ehegatten gemeinsam bewohnten Hauses durch den Alleinverdiener-Ehegatten stellt auch dann keine unentgeltliche Zuwendung i. S. des § 278 Abs. 2 Satz 1 AO an den anderen Ehegatten dar, wenn das Haus im Alleineigentum des anderen Ehegatten steht. (2) Ist der Alleinverdiener-Ehegatte zivilrechtlich verpflichtet, die Zins- und Tilgungsleistungen [i]Schmidt, Unterhaltsleistungen (Zivilrecht, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen); Grundlagen, NWB BAAAF-66524 für das gemeinsam aufgenommene Darlehen vollständig zu begleichen, kommt es mangels Ausgleichsanspruchs nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht zu einer für eine Zuwendung erforderlichen Vermögensverlagerung. (3) Zahlt der Alleinverdiener-Ehegatte die übrigen laufenden Unterhaltskosten für das im Alleineigentum des anderen Ehegatten stehende Haus, handelt es...

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