Hellmut Götz, Ferdinand Pach-Hanssenheimb

Handbuch der Stiftung

4. Aufl. 2020

ISBN der Online-Version: 978-3-482-62654-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64584-6

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Handbuch der Stiftung (4. Auflage)

H. Auslandsstiftungen und ausländische Trusts

I. Stiftung nach schweizerischem Recht

1. Einleitung

1690Stiftungen erfreuen sich in der Schweiz großer Beliebtheit. Es lassen sich mit einer Stiftung die unterschiedlichsten Ziele verfolgen. Gemäß den aktuellsten Zahlen wurden im Jahr 2017 364 Stiftungen gegründet. Insgesamt waren am Ende des Jahres 2017 13.129 Stiftungen im Handelsregister eingetragen. Nicht zuletzt die liberale und flexible Ausgestaltung des Stiftungsrechts dürfte ein Grund dafür sein.

Eine Stiftung liegt gem. Schweizer Recht dann vor, wenn eine Person – der Stifter – einen Teil seines Vermögens in der Weise verselbständigt, dass er ihn aus seinem Rechtskreis ausscheidet und zur Verfolgung eines bestimmten Zweckes mit eigener Rechtspersönlichkeit ausstattet. Die Stiftung gehört zu den juristischen Personen. Folglich kann sie Rechte und Pflichten haben und durch ihre Organe selbständig im Rechtsverkehr auftreten, d. h. z. B. Verträge abschließen, klagen und verklagt werden.

Das Stiftungsrecht findet sich im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) und der „Verordnung über die Revisionsstelle von Stiftungen“. Die Aufsicht über gewisse Stiftungstypen kann auch kantonal geregelt sei...

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