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NWB Nr. 39 vom Seite 3193 Fach 30 Seite 2253

Änderungen in der Ausbildungsförderung 1996

von Prof. Dr. E. Beckmann, Bochum/Bielefeld

I. Vorbemerkungen

Mit dem von der Bundesregierung ursprünglich vorgelegten Gesetzentwurf zum 18. BAföGÄndG sollten Schlußfolgerungen aus dem 11. BAföG-Bericht zu den Bedarfssätzen, Freibeträgen und Pauschalen zur Abgeltung der Aufwendungen für die soziale Sicherung gezogen und eine grundlegende BAföG-Strukturreform (teilweise Umstellung der Ausbildungsförderung auf ein privatrechtliches Bankdarlehen der Deutschen Ausgleichsbank) eingeleitet werden. Eine Anhebung der Bedarfssätze und der Freibeträge um durchschnittlich 6 % wurde für Herbst 1996 für vertretbar gehalten. Der Bundesrat lehnte u. a. die vorgesehene Umstellung des Darlehensanteils auf ein verzinsliches privatrechtliches Bankdarlehen ab. Den Bedenken des Bundesrates konnte sich die Bundesregierung nicht anschließen. Bund und Länder haben jedoch eine Bund-Länder-Gruppe zur Reform der Ausbildungsförderung vereinbart, die im Zusammenhang mit der Steuerreform eine strukturelle Neuregelung der Ausbildungsförderung vorschlagen soll.

Das nun vorliegende 18. BAföGÄndG bringt neben einer Reaktion des Gesetzgebers auf die nationale und europäische BAföG-Rechtsprechung eine Anpassung der Vomhundertsätze und Höch...

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