BBK Nr. 7 vom Seite 305

Corona-Krise: die ersten steuerlichen Maßnahmen

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

Die [i]Sonderberichterstattung über die Corona-Krise NWB AAAAH-44313 Ereignisse überschlagen sich förmlich, und es ist nicht einfach, fast eine Woche vor dem Erscheinen dieser BBK-Ausgabe etwas über den Tag hinaus Gültiges zu formulieren. Der Bundestag hat diese Woche ein Gesetz im Eiltempo verabschiedet, mit dem im Zivil- und Insolvenzrecht erste Maßnahmen getroffen wurden, um Mieter und Kreditnehmer zu schützen, die ihren Verpflichtungen nicht oder nur schlecht nachkommen können. BBK-Stammautor Rüdiger Happe hat Ihnen im Livefeed zur BBK eine kompakte Zusammenfassung geliefert, die Sie mit dem Newsletter bereits erreicht hat. Unter livefeed.nwb.de finden Sie einen Link auf unsere Sonderseite, auf der die gesamte Berichterstattung über die Corona-Krise gebündelt ist; die Beiträge stehen Ihnen auch in der Datenbank zur Verfügung.

In [i]Steuerliche Maßnahmen dieser Ausgabe fasst die steuerlichen Maßnahmen zusammen. Dabei geht er nicht nur auf die kurzfristig veröffentlichten etwa zur Stundung von Steuervorauszahlungen ein, sondern auch auf weitere Gestaltungsmöglichkeiten wie den Wechsel der Gewinnermittlungsmethode, der im Einzelfall den Gewerbetreibenden Linderung bieten kann.

macht [i]Nachtragsberichterstattung im Jahresabschluss ebenfalls in dieser Ausgabe einen Vorschlag, wie die Nachtragsberichterstattung im Jahresabschluss zum aussehen kann. Er hat sich dazu bereits veröffentlichte Jahresabschlüsse angesehen und eine Angabe nach § 285 Nr. 33 HGB formuliert.

Ein [i]Forschungszulage in Bilanz und Gewinnermittlung wenig in den Hintergrund gedrängt wird leider die neue Forschungszulage, mit der insbesondere mittelständische Unternehmen Unterstützung für Innovationen erhalten sollten. zeigen in ihrem Beitrag ab Seite 340, wie die Zulage in Bilanz und Gewinnermittlung zu würdigen ist; es zeigt sich, dass hier eine Klarstellung durch Gesetzgeber und/oder Verwaltung notwendig sein wird. Um die Forschungstätigkeiten zu dokumentieren, wird sich das Rechnungswesen auf höhere Anforderungen einstellen müssen.

Mit [i]Buchungen im Sonderbereich der Personengesellschaften dem BMF-Schreiben zur E-Bilanz-Taxonomie 6.3 hatte die Finanzverwaltung sich mit der Aktivierung eines dem Fremdkapital gutgeschriebenen Gewinnanteils in der Sonderbilanz des betreffenden Gesellschafters befasst. Für Sachverhalte, die zu Forderungen oder Verbindlichkeiten in der Sonderbilanz gegenüber der Gesamthand führen, wurden zum Jahreswechsel 2019/2020 im SKR 04 zwei neue Konten eingeführt. zeigt im Buchführungs-Seminar, wie diese Konten zu verwenden sind.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2020 Seite 305
NWB FAAAH-45451