NWB Nr. 12 vom Seite 801

Corona – Sonderberichterstattung auf dem NWB Livefeed

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Corona wirft viele Fragen auf – der NWB Livefeed bündelt die Antworten

Messen und Großveranstaltungen sind abgesagt, Reisen storniert bzw. gar nicht mehr möglich. Die Auswirkungen des Corona-Virus sind überall zu spüren. Gerade die Dienstleistungsbranche ist betroffen. Inzwischen wirken sich die zurückgehende Auslandsnachfrage und die Störung der internationalen Lieferketten auch auf die Produktion aus. Damit ist die Existenz vieler Betriebe gefährdet, Arbeitsplätze sind bedroht. Auf Bundes- und Landesebene sind nun verstärkt Maßnahmen in Angriff genommen worden, um dem entgegenzuwirken. Sie reichen von einer Flexibilisierung des Kurzarbeitergelds über einen Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen bis hin zu steuerlichen Liquiditätshilfen für Unternehmen. Täglich kommen neue Maßnahmen hinzu. Damit Sie hier nicht den Überblick verlieren und Ihre Mandanten gut beraten können, haben wir unsere Berichterstattung zum Thema auf dem NWB Livefeed (aufrufbar unter https://livefeed.nwb.de) für Sie gebündelt (s. SONDERBERICHTERSTATTUNG ZUM THEMA CORONAVIRUS). Auch Beiträge aus nicht von Ihnen abonnierten Produkten schalten wir hier für Sie frei. So können Sie und Ihre Mitarbeiter auch aus dem Homeoffice heraus auf Ihre NWB-Fachliteratur inklusive Livefeed zugreifen.

Seit der „Vadan“-Entscheidung des EuGH steht die Frage im Raum, ob für den Vorsteuerabzug eine Rechnung erforderlich ist. Nach Ansicht der Fachliteratur sieht der EuGH offensichtlich generell das Vorliegen einer Rechnung nicht (mehr) als zwingende Voraussetzung für den Vorsteuerabzug an, sofern sichergestellt ist, dass durch andere objektive Nachweise die materiellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs belegt werden können. Der V. Senat des BFH kommt in seiner erst kürzlich veröffentlichten Entscheidung zu einem ganz anderen Ergebnis – er hält seine bisherige Rechtsprechung, wonach ein Vorsteuerabzug zwingend das Vorliegen einer Rechnung voraussetzt, mit der neueren EuGH-Rechtsprechung für vereinbar. Die Argumentation, mit der er zu diesem Ergebnis kommt, vermag jedoch – so Hartman auf – nicht zu überzeugen.

Nachdem den Bundesländern durch die Grundsteuerreform im Wege einer Öffnungsklausel die Möglichkeit eingeräumt wurde, vom Bundesrecht abweichende Bewertungsmodelle einzuführen, ist nun in den Bundesländern eine heiße Diskussion entbrannt, ob und wie hiervon Gebrauch gemacht werden soll. Am Beispiel einer fiktiven Gemeinde spielt Stöckel auf die Auswirkungen einer Öffnungsklausel einmal durch – mit überraschenden Erkenntnissen. Niedersachsen hat sich nun positioniert und entschieden, ein eigenständiges Bewertungsmodell einzuführen, das sog. Flächen-Lage-Modell. Auf einem Abendsymposium wurde das Modell vorgestellt und lebhaft diskutiert. Niebuhr berichtet auf Seite 860.

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2020 Seite 801
NWB FAAAH-44586