ErbStH H B 201 (Zu
§ 201 BewG)
Zu § 201 BewG
H B 201
Jahresertrag bei Rumpfwirtschaftsjahr
Beispiel:
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Bewertungsstichtag | |
Gründungsdatum | |
Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr |
Der Ermittlungszeitraum umfasst die Wirtschaftsjahre 01, 02 und 03. Eine Berücksichtigung des Rumpfwirtschaftsjahrs ( bis ) erfolgt nicht.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAH-43478