ErbStH H B 182 (4) (Zu § 182 BewG)

Zu § 182 BewG

H B 182 (4)

Betriebsaufspaltung/Konzernverbund

Beispiel:

Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung überlässt das Besitzunternehmen einem Betriebsunternehmen ein Geschäftsgrundstück. Eine ortsübliche Miete ist nicht ermittelbar. Das Grundstück ist daher nicht im Ertragswertverfahren, sondern im Sachwertverfahren zu bewerten.

Fundstelle(n):
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BAAAH-43478