Zu § 164 BewG
H B 164 (9)
Stückländerei
Ein Landwirt in Rheinland-Pfalz gibt seinen Betrieb auf und verpachtet seine Eigentumsflächen für 20 Jahre wie folgt:
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Pächter 1 | 5,0 ha | Klassifizierung
Gartenland |
Pächter 2 | 2,5 ha | Klassifizierung
Grünland |
Pächter 3 | 20,0 ha | Klassifizierung
Ackerland |
Pächter 4 | 3,0 ha | Klassifizierung Weinbau |
Pächter 5 | 2,5 ha | Klassifizierung
Obstplantage |
Es liegt ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft – Stückländerei vor, da die Voraussetzungen des § 160 Absatz 7 BewG erfüllt sind. Soweit die den Ertragswert bildenden Faktoren nicht ermittelt werden können, ist der Betrieb in einem vereinfachten Verfahren wie folgt zu bewerten:
Ermittlung des Gesamtstandarddeckungsbeitrags für die landwirtschaftliche Nutzung
Durchschnittlicher Standarddeckungsbeitrag der landwirtschaftlichen Nutzung:
Tabelle in neuem Fenster öffnenRheinland-Pfalz606 EURFlächen der landwirtschaftlichen Nutzung: 22,5000 ha × 606 EUR =13 635 EURErmittlung der Nutzungsart bzw. Betriebsform für die landwirtschaftliche Nutzung
Die Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung (22,5000 ha) sind zu mehr als ⅔ Ackerland.
Ermittlung der Betriebsgröße für die landwirtschaftliche Nutzung
Tabelle in neuem Fenster öffnenGesamtstandarddeckungsbeitrag13 635 EUR : 1 200 =11,36 EGEDie Betriebsgröße liegt unter 40 EGE = Kleinbetrieb.Bewertungsparameter Anlage 14 zum BewG
Tabelle in neuem Fenster öffnenPachtpreis/ha:Rheinland-Pfalz, Kleinbetrieb, Ackerbau208 EURBewertung des Betriebs
Mindestwertverfahren
Tabelle in neuem Fenster öffnenNutzungsartWert EUR/hajeweilige FlächeKapitalisierungsfaktorMindestwert in EURhaam2Grund und Boden Ackerland 0 bis 40 EGE20822500018,687 048,00Grund und Boden Weinbau5893000018,6+ 32 866,20Grund und Boden Gartenland6575000018,6+ 61 101,00Grund und Boden Obstplantage3252500018,6+ 15 112,50Verbindlichkeiten./. 0,00Summe196 127,70Mindestwert196 128
Fundstelle(n):
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BAAAH-43478