Zu § 12 BewG
H B 12.1
Bewertung von Kapitalforderungen und -schulden
Wegen der Berechnung des Gegenwartswerts von nach § 12 Absatz 1 und 3 BewG zu bewertenden Kapitalforderungen und Schulden mit fehlender, niedriger oder hoher Verzinsung > (BStBl I S. 810).
Maßgebender Umrechnungskurs
Die auf ausländische Währungen lautenden Kapitalforderungen und Schulden sind nach dem Briefkurs für den Tag der Entstehung der deutschen Erbschaftsteuer in Euro umzurechnen (> , BStBl II S. 521).
Verjährte Kapitalforderungen
> , BStBl II S. 533
Vermögenslosigkeit des Schuldners
> , BStBl II S. 561
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAH-43478