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StuB Nr. 21 vom Seite 817

Abfärbetheorie bei Beteiligungseinkünften

Zugleich Anmerkungen zum

StB Prof. Dr. Gerrit Adrian

Nach dem besteht bei der Abfärbung von gewerblichen Beteiligungseinkünften aus einer gewerblich tätigen Tochter-Personengesellschaft keine Geringfügigkeitsgrenze. Damit werden sämtliche Einkünfte der beteiligten Ober-Personengesellschaft nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG in Einkünfte aus Gewerbebetrieb auch bei geringfügigen Beteiligungseinkünften umqualifiziert. Allerdings unterliegen die umqualifizierten Einkünfte gemäß BFH nicht der Gewerbesteuer, da die Ober-Personengesellschaft kein Gewerbebetrieb sei.

Kernfragen
  • Welche Konsequenzen hat die Abfärbetheorie einkommensteuerlich?

  • Welche Konsequenzen hat die Abfärbetheorie gewerbesteuerlich?

  • In welchen Fällen gilt für die Abfärbetheorie eine Bagatellgrenze?

I. Einleitung

[i]Bolik, Abfärbung bei gewerblichen Beteiligungseinkünften, StuB 18/2019 S. 717 NWB NAAAH-30400 Nürnberg, Keine Bagatellgrenze der Abfärbewirkung sowie die gewerbesteuerliche Einschränkung bei Beteiligungseinkünften einer Personengesellschaft, NWB 34/2019 S. 2472 NWB DAAAH-28005 Für die einkommensteuerliche Bestimmung von Einkünften aus Gewerbebetrieb ist § 15 Abs. 1 EStG die zentrale Norm. § 15 Abs. 1 EStG definiert im Kern drei Fälle von Einkünften aus Gewerbebetrieb:

  1. Einkünfte aus gewerblichen Einzelunternehmen,

  2. Einkünfte eines Mitunternehmers aus einer gewerblich tätigen Personengesellschaft und

  3. Einkünfte des persönlich haften...

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