Online-Nachricht - Mittwoch, 16.10.2019

EEG-Umlage | Ökostrom-Umlage steigt (Bundesregierung)

Im Jahr 2020 wird die EEG-Umlage 6,756 Cent pro Kilowattstunde betragen. Dies hat die Bundesnetzagentur am bekanntgegeben. Aktuell beträgt die Abgabe für Strom aus Wind und Sonne nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 6,4 Cent.

Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:

  • Berechnet wird die EEG-Umlage aus der erwarteten Gesamtmenge an Ökostrom nach dem EEG-Gesetz und dem erwarteten Stromverbrauch in Deutschland. Für 2020 ergeben die Berechnungen einen Umlagebetrag von 23,9 Milliarden Euro.

  • Die Förderung der erneuerbaren Energien wird mit den Einnahmen aus der EEG-Umlage finanziert. Die Endverbraucher bezahlen damit den Ausbau der erneuerbaren Energien.

  • Die EEG-Umlage wird als Differenz zwischen dem Preis, den Erzeuger für ihren Strom bekommen, und den garantierten Abnahmepreisen für Ökostrom berechnet. Je niedriger der Börsenpreis, den Energiekonzerne zahlen müssen, desto höher die Umlage.

  • Auf der Grundlage des EEG und der Ausgleichsmechanismus-Verordnung kalkulieren die Netzbetreiber die Umlage und veröffentlichen sie dann jährlich Mitte Oktober. Die Bundesnetzagentur überwacht die ordnungsgemäße Ermittlung.

  • Bei ihrer Einführung vor 19 Jahren betrug die Umlage 0,19 Cent pro Kilowattstunde. Besonders hoch fielen die Anstiege von 2010 auf 2011 und von 2012 auf 2013 aus. Deshalb hat die Bundesregierung das EEG im Jahr 2014 angepasst. Anschließend sank die Umlage im Jahr 2015 erstmals - seitdem ist sie in ihrer Höhe relativ stabil. 2020 wird sie trotz der leichten Erhöhung niedriger ausfallen als in den Jahren 2017 und 2018.

  • Durch das EEG 2017 wird die Vergütung für den erneuerbaren Strom nicht wie bisher staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt ermittelt.

  • Zugleich gaben die großen Stromnetzbetreiber die sog. Offshorenetzumlage für 2020 bekannt. Sie beträgt wie im Vorjahr 0,416 Cent pro Kilowattstunde. Die Kosten für den Anschluss von Windkraftanlagen vor den Küsten an das Hauptstromnetz werden über diese Netzumlage von den Verbrauchern getragen.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB CAAAH-32670