IFRS 2020
17. Aufl. 2019
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XVIII. Unternehmenszusammenschlüsse (Business Combinations)
1. Anwendungsbereich von IFRS 10 und IFRS 3
1.1. Allgemeines
Hält ein Mutterunternehmen eine mehrheitliche Beteiligung an einem Tochterunternehmen, dann ist grundsätzlich ein Konzernabschluss aufzustellen; Konzernabschlüsse sind in IFRS 10 geregelt.
Im Konzernabschluss werden das Mutterunternehmen und alle Tochterunternehmen als Einheit dargestellt. Daher stellt der Erwerb eines Tochterunternehmens aus Konzernsicht gleichzeitig einen Unternehmenszusammenschluss (business combination) nach IFRS 3 dar (IFRS 3.6). Auf Konzernabschlüsse sind daher sowohl IFRS 10 als auch IFRS 3 anzuwenden.
Allerdings regelt IFRS 3 auch andere Arten von Unternehmenszusammenschlüssen, die kein Mutter-Tochter-Verhältnis begründen. Grundbedingung für IFRS 3 ist, dass zumindest ein Unternehmen (business) von einer nach IFRS bilanzierenden Berichtseinheit erworben wird.
IFRS 3 enthält daher vorwiegend die Bestimmungen zur Allokation der Anschaffungskosten und zur Ermittlung des Kaufpreises, die für alle Formen von Unternehmenszusammenschlüssen gelten. Dagegen regelt IFRS 10 die Besonderheiten von Konzernen, die sich aus dem Mutter-Tochter-Verhältnis ergeben (Konsolidierungskreis, Konsolidierungstechnik, Minderheitengesellscha...