Fallsammlung Abgabenordnung
18. Aufl. 2019
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Kapitel 6: Steuerliche Nebenleistungen
Zinsen, Säumniszuschläge
Fall 19
Sachverhalt: Josef Filser schuldet dem Finanzamt folgende Steuern und steuerliche Nebenleistungen:
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Einkommensteuer 06: | 15 367 € | |
Einkommensteuervorauszahlung III 07: | 5 620 € | |
Umsatzsteuer 07: | 314 € | |
Verspätungszuschlag wegen nicht rechtzeitiger Abgabe der USt-Voranmeldung 1/07: | 250 € |
Alle Beträge sind fällig am . Auf Antrag des Filser stundet das Finanzamt die geschuldeten Beträge bis . Durch Zinsbescheid setzt es die Stundungszinsen fest.
Am wird auf Antrag des Steuerpflichtigen die Einkommensteuer 06 des Filser auf 12 367 € berichtigt (§ 129 AO). Schließlich gab das Finanzamt am den Einkommensteuerbescheid 05 für Filser zur Post. Die Steuerschuld beträgt 16 000 €, die entrichteten Einkommensteuervorauszahlungen 8 000 €.
Die Steuererklärung für 05 hatte Filser bereits im Dezember 07 abgegeben.
Die Abschlusszahlung ist am fällig. Nach einem Einspruch des Filser wird die Vollziehung des Steuerbescheides für 05 in Höhe von 6 000 € vom an bis einen Monat nach Ergehen der Einspruchsentscheidung ausgesetzt. Der Einspruch wird am als unbegründet zurückgewiesen. Die Entscheidung wird bestandskräftig. Am soll noch ein Rückstand von 8 000 ...