Fallsammlung Abgabenordnung
18. Aufl. 2019
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Kapitel 4: Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten
Nichtigkeit, Adressierung und Übermittlung von Steuerbescheiden und Feststellungsbescheiden
Fall 6
Sachverhalt:
Armin Anwald ist alleiniger Kommanditist der Bau-GmbH & Co. KG. Einzige Komplementärin der Kommanditgesellschaft war die Südbau-GmbH. Am Vermögen der KG ist die GmbH nicht beteiligt. Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH war Anwald.
Im Jahre 06 geriet die KG in wirtschaftliche Schieflage. Steuererklärungen zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte 06 der KG sowie für die Umsatzsteuer des Jahres 06 der KG wurden nicht mehr abgegeben. Daraufhin erließ das Finanzamt im Jahre 08 Schätzungsbescheide (§ 162 AO).
Den Gewinn der KG schätzte das Finanzamt auf 80 000 €. Der Feststellungsbescheid trug die Anschrift der Südbau-GmbH mit dem Vermerk z. H. des Geschäftsführers Herrn Armin Anwald, betreffend die Firma Bau-GmbH & Co. KG. Der Gewinn wurde dem Gesellschaftsvertrag entsprechend mit 68 000 € an Armin Anwald und 12 000 € an die Südbau-GmbH verteilt (Haftungsvergütung als Gewinnvorab).
Aufgrund geschätzter Besteuerungsgrundlagen setzte das Finanzamt die Umsatzsteuer der KG auf 200 000 € fest. Im Anschriften...