Fallsammlung Abgabenordnung
18. Aufl. 2019
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Kapitel 1: Zuständigkeit
Örtliche Zuständigkeit
Fall 1
Sachverhalt:
Die Eheleute Dr. Berta und Bernd Blum werden zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Sie wohnen in einer gemieteten Wohnung in Schweinfurt und sind gemeinsam Eigentümer eines größeren Wertpapierdepots sowie eines in Bamberg gelegenen Mietwohngrundstücks.
Bernd Blum betreibt in gemieteten Räumen mit zwei Angestellten in Schweinfurt ein Blumengeschäft. Er ist als Kommanditist an der Würzburger Blumenvertriebs KG mit Sitz in Würzburg beteiligt.
Dr. Berta Blum ist als Fachärztin in einer angemieteten Praxis in Bad Kissingen freiberuflich tätig; sie beschäftigt mehrere Angestellte.
Für Schweinfurt, Bamberg, Würzburg und Bad Kissingen sind jeweils eigenständige Finanzämter örtlich zuständig.
Aufgabe:
Welche Finanzämter sind für die Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer durch die Ehegatten Blum örtlich zuständig?
Welches Finanzamt ist für die Umsatzsteuer von Bernd Blum örtlich zuständig?
Welche Feststellungsbescheide müssen als Grundlagenbescheide für die Einkommensteuerveranlagung der Eheleute Blum ergehen und welche Finanzämter sind hierfür örtlich zuständig?
Welches Finanzamt ist für die Besteuerung des Einkommens der Eheleute ...