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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 11 K 12119/17 EFG 2019 S. 1742 Nr. 21

Gesetze: InsO § 133 Abs 1; InsO § 144 Abs 1; AO 1977 § 218 Abs 2; AO 1977 § 230

Abrechnungsbescheid über Zahlungsverjährung – Kompetenz des Finanzamts zum Erlass eines Abrechnungsbescheids in einem sog. Drei-Personen-Verhältnis bei Insolvenzanfechtung – Hemmung der Zahlungsverjährung nach § 230 AO

Leitsatz

1. Anders als in einem Zwei-Personen-Verhältnis (bestehend aus den Insolvenzverwalter und dem Finanzamt) besteht für die Finanzbehörde in einem sog. Drei-Personen-Verhältnis bei Insolvenzanfechtung die Kompetenz zum Erlass eines Abrechnungsbescheids (Anschluss an ).

2. § 144 Abs. 1 InsO findet auch für Erfüllungen im Dreiecksverhältnis Anwendung.

3. Eine anfechtbar getilgte Forderung lebt nach § 144 Abs. 1 InsO in der Form, wie sie bestand, wieder auf. Die Zahlungsverjährung nach § 230 AO ist bis zur Rechtskraft des Anfechtungsurteils gehemmt, da die Eröffnung des Insolvenzverfahrens als höhere Gewalt anzusehen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2019 S. 1742 Nr. 21
ZIP 2019 S. 2315 Nr. 48
RAAAH-31453

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 11.07.2019 - 11 K 12119/17

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