Online-Nachricht - Mittwoch, 25.09.2019

Gesetzgebung | Grundsteuerreform bis Jahresende (hib)

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben deutlich gemacht, dass sie an der Reform der Grundsteuer festhalten und den Gesetzgebungsprozess bis zum Ende dieses Jahres abschließen wollen. Dies wurde in einer von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung des Finanzausschusses am deutlich.

Dabei ging es um drei Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts und zur Änderung des Grundgesetzes (BT-Drucks. 19/11085, 19/11084) sowie den Entwurf zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung (BT-Drucks. 19/11086), der einen erhöhten, einheitlichen Hebesatz auf baureife Grundstücke ermöglicht.

Für die Erhebung der Grundsteuer soll in Zukunft nicht allein auf den Bodenwert zurückgegriffen werden, sondern es sollen auch Erträge wie Mieteinnahmen berücksichtigt werden. Für die Bundesländer ist eine Öffnungsklausel vorgesehen. Auch in Zukunft werden die Gemeinden die Höhe der Grundsteuer mit örtlichen Hebesätzen bestimmen können.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 1041 (il)

Fundstelle(n):
NWB ZAAAH-31219