Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft
9. Aufl. 2019
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H. Verfahrensfragen
I. Überblick über die Besteuerungsverfahren
1. Besteuerungsverfahren bei der Einkommensteuer
a) Allgemeines
1807 Die ESt wird nach Ablauf des Kj (Veranlagungszeitraum – VZ) nach dem Einkommen veranlagt, das der Stpfl. in diesem VZ bezogen hat. In der Veranlagung wird die Steuer vom FA durch Steuerbescheid festgesetzt. Der Stpfl. hat für den abgelaufenen VZ eine Steuererklärung abzugeben. Die Steuererklärungsfrist endet bei Land- und Forstwirten mit abweichendem Wj nicht vor Ablauf des siebten Monats, der auf den Schluss des in dem Kalenderjahr begonnenen Wj folgt. Sofern Personen i. S. der §§ 3 und 4 StBerG mit der Erstellung von Steuererklärungen von Land- und Forstwirten beauftragt sind, sind die Erklärungen spätestens bis zum 31.7. des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres abzugeben. Die FÄ können aber einzelne Erklärungen mit angemessener Frist vor Ende der verlängerten Frist anfordern.
1808 Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen auch für Landwirte auf eine neue Grundlage gestellt. Abgeltungsteuer und Teileinkünfteverfahren wurden eingeführt, die Einkünfte aus Kapitalvermögen wurden auf d...