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StuB Nr. 17 vom Seite 667

GoBD-Update 2019 – Überfällige Anpassungen will das BMF maßvoll umsetzen

Anmerkungen zum Entwurf einer Neufassung der GoBD vom 11.7.2019

StB Jörg Herrfurth

Das BMF hatte mit Schreiben vom die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) veröffentlicht. Die GoBD lösten nach fast 20 Jahren die GoBS ab und ersetzten gleichzeitig die GDPdU aus dem Jahr 2001. Während der über vier Jahre bestehenden GoBD-Anwendung hatten sich Berufs- und Wirtschaftsverbände vielfach an das BMF gewendet und dringend zahlreiche Änderungen eingefordert, welche auch in den Entwurf einer Neufassung der GoBD vom keinen Eingang fanden. Im Entwurf einer überarbeiteten Fassung der GoBD vom kommt das BMF nun dieser Aufforderung teilweise nach.

:001 NWB TAAAH-23416

Kernfragen
  • Warum erfolgte eine Überarbeitung der GoBD?

  • Welche Änderungen wurden vorgenommen?

  • Werden Erleichterungen für die Stpfl. bewirkt?

I. Notwendigkeit einer Überarbeitung der GoBD

[i]Herrfurth, Vier Jahre GoBD – Chance zur grundlegenden Überarbeitung wird nicht genutzt, StuB 21/2018 S. I NWB IAAAG-98337 Herrfurth, Drei Jahre GoBD-Anwendung – höchste Zeit für grundlegende Anpassungen des BMF-Schreibens vom 14.11.2014, StuB 5/2018 S. 167 NWB ZAAAG-77338 Über den mühsamen Prozess der Abfassung der GoBD, welcher deutlich aufzeigte, dass die Wunschvorstellungen der Finanzverwaltung bezüglich der pr...

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