IFRS Essentials
5. Aufl. 2019
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IAS 12 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
1. Einleitung
IAS 12 regelt (in deutscher und österreichischer Terminologie) die Bilanzierung von Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, also gewinn-, ggf. auch ausschüttungsabhängiger Steuern wie der Körperschaftsteuer. Substanz- und Verbrauchssteuern sind nicht Gegenstand des Standards. In Deutschland umfasst der Anwendungsbereich bei Kapitalgesellschaften Körperschaftsteuer (mit Solidaritätszuschlag) und Gewebesteuer, bei Personenunternehmen nur die Gewerbesteuer. Zur Bankenabgabe und weiteren öffentlichen Abgaben wird auf den Abschnitt zu IAS 37 (Kapitel 8.4) verwiesen.
IAS 12 trifft Regelungen zu:
tatsächlichen (d. h. laufenden) Steuern, auf den aktuelle Periodengewinn (s. Kapitel 2),
latenten Steuern (d. h. künftige Steuervor- und -nachteile) (s. Kapitel 3).
2. Tatsächliche Steuern
Das Unternehmen ermittelt für die betreffende Periode den steuerlichen Gewinn und berechnet auf dessen Grundlage die zu leistenden (tatsächlichen bzw. laufenden) Steuern. Tatsächliche Steuern für die aktuelle und für frühere Perioden sind – in dem Ausmaß, in dem sie noch nicht bezahlt wurden – als Schuld zu erfassen. Sofern der bereits bezahlte Betrag den für diese Perioden geschuldeten...