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Zweifelsfragen bei Reihengeschäften und innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften ab 1. 1. 1997
Die Regelungen des UStG über die Behandlung von Reihengeschäften wurden durch das UStÄndG 1997 v. (BGBl I S. 1851) an die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften angepaßt (vgl. hierzu Hünnekens, NWB F. 7 S. 4829, Sikorski, NWB F. 7 S. 4843, Fritsch, UR 1997 S. 41). Im Zusammenhang mit der Neuregelung wurden die bisherigen Vorschriften zum Reihengeschäft (§ 1a Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, § 3 Abs. 2 und 8a UStG) aufgehoben, die Regelungen zum Lieferort (§ 3 Abs. 6 und 7 UStG) geändert sowie eine besondere Vereinfachungsregelung für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte (§ 25b UStG) eingeführt. In dem grundlegenden BMF-Schreiben vom (BStBl I S. 529) zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Reihengeschäften und innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften ab hat die Finanzverwaltung zur Auslegung der neuen Regelungen und zu bislang bestehenden Zweifelsfragen Stellung genommen. Der nachfolgende Beitrag erläutert die Kernpunkte dieses BMF-Schreibens.
I. Begriff des Reihengeschäfts
Umsatzgeschäfte i. S. des § 3 Abs. 6 Satz 5 UStG, die von mehreren Unternehmern über denselben Gegenstand abgeschlossen werden und bei denen dieser Gegenstand im Rahmen einer Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer (gemeint ist hier der Ort der Lieferung des ersten Unternehmers) ...