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Zur Bedeutung formeller Nachweispflichten des Steuer- und Zollrechts im Lichte der Rechtsprechung
I. Einleitung
Das Steuerrecht und das Zollrecht kennen spezielle formelle Nachweispflichten, an deren Nichterfüllung der Gesetzgeber belastende Rechtsfolgen knüpft. Insbes. Vorschriften, die bei der Verwirklichung eines bestimmten Sachverhaltes eine Steuer- oder Zollminderung oder den Wegfall der Steuer- oder Zollpflicht regeln, sehen häufig vor, dass die erforderlichen Tatsachen nur durch im Gesetz ausdrücklich genannte Beweismittel nachgewiesen werden können (vgl. Achatz, Aktuelles zum Finanzstrafrecht, Beiträge der Finanzstrafrechtlichen Tagung Linz 1999/2000 S. 9 ff.; Wolffgang, Zu den Formal- und Nachweispflichten im Zollrecht, ebenda, S. 31 ff.).
Dadurch will der Gesetzgeber erreichen, dass die jeweilige Form des Nachweises - die Vorlage bestimmter Belege oder die gesonderte Aufzeichnung bestimmter Tatsachen - eingehalten wird. Die Nichteinhaltung solcher Formalpflichten hat grds. zur Folge, dass die Steuer- oder Zollschuld wegen fehlenden formalen Nachweises nicht gemindert wird oder nicht entfällt. Während der BFH (, BStBl 1953 III S. 332; v. - V 43/58 U, BStBl 1959 III S. 121; v. - V R 118/76, BStBl 1980 II S. 415; v. - VIII R 69/84, BStBl 1986 II S. 48; v. - V R 75/78, BStBl 1986 II S. 721; v. - X R 55/81, BStBl 1989 II S. 120) und ein Teil der steuerrechtli...