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USt direkt digital Nr. 13 vom Seite 8

Hotellerie im Blickpunkt: Frühstücksleistungen zur Gastbeherbergung

Thomas Rennar

Nur ein ausgewogenes Frühstück kann einen schwungvollen Start in den Tag gewährleisten. Daher hat sich das FG Berlin-Brandenburg ähnlich „ausgewogen“ mit Frühstücksleistungen als umsatzsteuerliche Nebenleistung einer steuerermäßigten Beherbergungsleistung zum Pauschalpreis im befasst.

I. Leitsätze (nicht amtlich)

1. Frühstücksleistungen sind von der Steuerermäßigung für Übernachtungsleistungen ausgeschlossen.

2. Bei einem Hotelbetrieb sind die Frühstücksleistungen keine selbstständigen Leistungen, sondern Nebenleistungen zu den an dieselben Kunden erbrachten Beherbergungsleistungen (entgegen ).

3. Das Aufteilungsgebot nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG ist mit den europarechtlichen Vorgaben vereinbar.

4. Werden Übernachtungsleistungen ausschließlich zusammen mit Frühstücksleistungen angeboten, kann der Einzelverkaufspreis für die Übernachtungsleistung nicht im Wege der Subtraktion des Einzelverkaufspreises für ein Frühstück (an Nicht-Übernachtungsgäste) vom Gesamtpreis für die jeweilige Übernachtung mit Frühstück ermittelt werden.

5. Eine schätzungsweise Aufteilung nach der Bruttomethode in einen Anteil der Frühstücksleistungen ...

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