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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 191/16

Gesetze: ZK Art. 220; VO (EG) Nr. 91/2009

Zollrecht; Antidumpingzoll; Drittlandszoll: Nacherhebung von Antidumpingzoll auf Einfuhren von Verbindungselementen mit Ursprung in der Volksrepublik China, die zur Umgehung von Antidumpingzoll über Indonesien in die EU eingeführt wurden

Leitsatz

1. Auf der Grundlage der von OLAF ermittelten Tatsachen ist im Einzelfall nicht nachgewiesen, dass die aus Indonesien in die EU eingeführten Verbindungselemente ihren Ursprung in der VR China haben.

2. Da der präferentielle Ursprung aus Indonesien nicht nachgewiesen werden kann, wurde der Drittlandszoll zurecht nacherhoben.

Fundstelle(n):
SAAAH-16255

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 03.04.2019 - 4 K 191/16

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