Steuerrecht aktuell 1/2019
1. Aufl. 2019
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I. Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz/ Bewertungsgesetz
1. Kein negativer Erwerb von Todes wegen, wenn Anteilswert hinter dem Abfindungsanspruch des Erben zurückbleibt
(Iring Christopeit)
Zusammenfassung der Entscheidung
Der Kläger und seine drei Geschwister waren zu gleichen Teilen Erben ihrer Mutter. Zum Nachlass gehörte eine GmbH & Co. KG, an der die Mutter und alle Kinder in gleicher Höhe beteiligt waren. Der Gesellschaftsvertrag sah bei Tod eines Gesellschafters die Fortsetzung mit den verbliebenen Gesellschaftern (Anwachsung) vor. Den Erben eines verstorbenen Gesellschafters stand ein Abfindungsanspruch zu. Nach dem Tod der Mutter wurde die Gesellschaft von den Kindern als verbliebene Gesellschafter (nicht als Erben) fortgesetzt. Jedem von ihnen wuchsen 5 % an der Gesellschaft an. Als Erben stand ihnen eine Abfindung zu, die im Ergebnis – so das FA – wertmäßig über der angewachsenen Gesellschaftsbeteiligung (Anteilswert) lag.
Das FA setzte im Erbschaftsteuerbescheid im Ergebnis nur einen Erwerb nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i. H. d. des Abfindungsanspruchs fest. Der Anwachsungserwerb wurde unter Berufung auf § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG nicht erfasst. Da der Wert der angewachsenen KG-Anteile die Abfindungsansprüche der Erben nicht überschritten habe, verbleibe insoweit keine Bereicherung.