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FG Münster Urteil v. - 3 K 1118/16 Erb

Gesetze: rbStG § 3 Abs 1 Nr 2;

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Negativer Erwerb i.S. des § 3 Nr. 2 Satz 2 ErbStG

Leitsatz

Bei einem den Steuerwert eines durch gesellschaftsrechtliche Nachfolgeklausel vom Mitgesellschafter erworbenen Kommanditanteils übersteigenden Abfindungsanspruch der Erben ist auch dann kein negativer Erwerb nach § 3 Nr. 2 Satz 2 ErbStG anzusetzen, wenn der Kommanditist zugleich Miterbe und damit Inhaber des Abfindungsanspruchs ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 150 Nr. 4
StB 2019 S. 49 Nr. 3
StB 2019 S. 8 Nr. 1
UVR 2019 S. 75 Nr. 3
LAAAH-04845

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FG Münster, Urteil v. 08.11.2018 - 3 K 1118/16 Erb

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