Hermann-Ulrich Viskorf, Stephan Schuck, Eckhard Wälzholz

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar

6. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-482-51686-3

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Viskorf, Schuck, Wälzholz - Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar Online

§ 187 BewG Bewirtschaftungskosten

Torsten Bock (Mai 2021)
Hinweis:

R B 187 ErbStR 2019; H B 187 (2) ErbStH 2019; siehe weitere Hinweise unter Vor §§ 184-188 BewG.

A. Bedeutung der Vorschrift und Anwendungszeitraum

1§ 187 BewG regelt pauschalierend die Bestimmung der Bewirtschaftungskosten eines Grundstücks im Rahmen der Ertragswertermittlung. Die Bewirtschaftungskosten sind gem. § 185 Abs. 1 Satz 2 BewG vom Rohertrag des Grundstücks nach § 186 BewG abzuziehen. Die Differenz ergibt den Reinertrag des Grundstücks, von dem wiederum der Verzinsungsanteil für den Grund und Boden gem. § 185 Abs. 2 Satz 1 BewG abzuziehen ist. Die sich hieraus ergebende Differenz stellt den Gebäudereinertrag dar, der nach § 185 Abs. 3 Satz 1 BewG zu kapitalisieren ist. Der kapitalisierte Gebäudereinertrag ergibt den Gebäudeertragswert, der zzgl. des Bodenwerts nach § 184 Abs. 2 BewG i. V. mit § 179 BewG den Ertragswert des Grundstücks ergibt. § 187 BewG lässt nicht den Ansatz der tatsächlichen im konkreten Fall ggf. höheren Bewirtschaftungskosten zu, was in einem gewissen Widerspruch zu dem Ansatz der tatsächlich vereinbarten Mieten bei der Rohertragsermittlung nach § 186 Abs. 1 BewG steht. Dem Steuerpflichtigen bleibt die Möglichkeit des Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG. Zum zeitlichen Anwendungsbereich der Norm vgl. Bock in Viskorf/Schu...

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