Hermann-Ulrich Viskorf, Stephan Schuck, Eckhard Wälzholz

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar

6. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-482-51686-3

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Viskorf, Schuck, Wälzholz - Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar Online

§ 163 BewG Ermittlung der Wirtschaftswerte

Steffen Wiegand (Januar 2020)
Hinweis:

R B 163 ErbStR 2019, Anlage 2 zu R B 163 ErbStR 2019, H B 163 ErbstH 2019 und , BStBl 2009 I S. 479.

A. Allgemeines (§ 163 BewG)

1Die Vorschrift regelt die Ermittlung der Wirtschaftswerte als Fortführungswert für die jeweiligen Nutzungen, Nebenbetriebe und übrigen Wirtschaftsgüter (Betriebszweige) mittels Kapitalisierung eines Reingewinns. Das sogenannte Reingewinnverfahren bildet das Regelertragswertverfahren zur Bewertung des Wirtschaftsteils. Es entspricht der Vorgehensweise bei der gewerblichen Unternehmensbewertung, die allerdings typisiert wird.

B. Ermittlung des Reingewinns (§ 163 Abs. 1 und 2 BewG)

I. Ertragsfähigkeit

2Ausgangspunkt für die Ermittlung der jeweiligen Wirtschaftswerte ist nach § 163 Abs. 1 BewG die nachhaltige Ertragsfähigkeit land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Unter der Ertragsfähigkeit ist der gemeinhin bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung nachhaltig erzielbare Reingewinn abzüglich eines Lohnansatzes für die Arbeitskraft des Betriebsleiters, dessen Betriebsleitertätigkeit und für nicht entlohnte Arbeitskräfte zu verstehen. Eine ordnungsmäßige Selbstbewirtschaftung liegt vor, wenn bei der Bewirtschaftung nur der betriebsnotwendige Arbeitskräfte- und Inventarbesa...

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