Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
6. Aufl. 2020
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§ 7 ErbStG Schenkungen unter Lebenden
R E 7 ErbStR 2019, H E 7 ErbStH 2019.
A. Allgemeines
1§ 7 regelt im Einzelnen, was als Schenkung unter Lebenden der Erbschaftsteuer unterliegt. Die Vorschrift ist immer wieder abgeändert und in den steuerpflichtigen Tatbeständen erweitert worden.
B. Freigebige Zuwendungen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG)
Viskorf, Aktuelle Rechtsentwicklungen im Schenkungsteuerrecht, Stbg 1998 S. 337; Götz/Jorde, Gemeinschaftskonten im Visier der Betriebsprüfung, DStR 2002 S. 1462; Wachter, Störungen der Geschäftsgrundlage im Schenkungsteuerrecht, ZEV 2002 S. 175; Viskorf, Der Wille zur Unentgeltlichkeit i. S. von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG als subjektives schenkungsteuerliches Tatbestandsmerkmal, DStR 39/1997 Beihefter 25; Viskorf, Schenkungsteuer bei Leistungen zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern und Dritten, ZEV 2012 S. 442; Kahlert/Schmidt, Löst ein Forderungsverzicht zu Sanierungszwecken nach § 7 Abs. 8 ErbStG Schenkungsteuer aus?, DStR 2012 S. 1208, Gutfried, Schenkungsteuer bei Leistungen an und durch Kapitalgesellschaften, MittBayNot 2012 S. 188; Schulze zur Wiesche, Schenkungsteuerliche Tatbestände im Zusammenhang mit Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, GmbHR 2015 S. 234; Mäscher, Freigiebige Zuwe...