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StuB Nr. 9 vom Seite 371

Bauleistungen und Wechsel der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG

StB Michael Seifert, Troisdorf

Nach dem NWB XAAAG-99275 (BStBl 2019 II S. 109 = Kurzinfo StuB 2018 S. 889 NWB MAAAH-01709) kann ein Bauträger, der aufgrund der rechtsirrigen Annahme seiner Steuerschuld als Leistungsempfänger von ihm bezogene Bauleistungen nach § 13b UStG versteuert hat, das Entfallen dieser rechtswidrigen Besteuerung geltend machen, ohne dass es darauf ankommt, dass er einen gegen ihn gerichteten Nachforderungsanspruch des leistenden Unternehmers erfülle oder die Möglichkeit für eine Aufrechnung durch das FA bestehe.

Das BMF hat mittlerweile auf diese Rechtsprechung reagiert. Sie wendet die Rechtsauslegung des BFH in allen noch offenen Fällen an ( :001 NWB DAAAH-06083, BStBl 2019 I S. 117).

Durch die Aufhebung der bisherigen Verwaltungsanweisung (vgl. -09 NWB OAAAG-53269, BStBl 2017 I S. 1001) ist die Zahlung des Umsatzsteuerbetrags vom Bauträger an den Bauleister oder die Möglichkeit zur Aufrechnung mit den abgetretenen Ansprüchen keine Voraussetzung mehr zur Änderung der Umsatzsteuerfestsetzung des Bauträgers. Eine Änderung ist damit auch dann möglich, wenn eine Abtretung nicht in Betracht kommt (z. B. aufgrund von Insolvenzverfahren oder...

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