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Umsatzsteuer | Korrektur unzutreffender Rechtsanwendung beim Bauträger
Hat ein Bauträger aufgrund der rechtsirrigen Annahme seiner Steuerschuld als Leistungsempfänger von ihm bezogene Bauleistungen nach § 13b UStG versteuert, kann er das Entfallen dieser rechtswidrigen Besteuerung geltend machen, ohne dass es darauf ankommt, dass er einen gegen ihn gerichteten Nachforderungsanspruch des leistenden Unternehmers erfüllt oder die Möglichkeit für eine Aufrechnung durch das FA besteht (entgegen -09IV A 3 - S 0354/07/10002-10 NWB OAAAG-53269, BStBl 2017 I S. 1001 = Kurzinfo StuB 2017 S. 646 NWB NAAAG-54023, Rz. 15a; Bezug: § 13b, § 27 Abs. 19 UStG).
(1) Mit Urteil vom - V R 37/10 NWB PAAAE-50006 (BStBl 2014 II S. 128 = Kurzinfo StuB 2014 S. 78 NWB SAAAE-52695) hat der BFH entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung entschie...