Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen
1. Aufl. 2019
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F. Anhang
I. Empfehlung der Kommission betreffend aggressive Steuerplanung
In dieser Empfehlung aus dem Jahr 2012 definiert die EU-Kommission insbesondere den Begriff der aggressiven Steuergestaltung und empfiehlt den Mitgliedstaaten Gegenmaßnahmen.
EMPFEHLUNG DER KOMMISSION
vom
betreffend aggressive Steuerplanung
(2012/772/EU)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Art. 292,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Steuerplanung wird weltweit traditionell als rechtmäßige Praxis behandelt. Im Laufe der Zeit sind die Steuerplanungsstrukturen jedoch immer ausgefeilter geworden. Sie entwickeln sich länderübergreifend und bewirken die effektive Verlagerung steuerpflichtiger Gewinne in Staaten mit vorteilhaften Steuersystemen. Ein Hauptmerkmal dieser Praktiken ist, dass sie die Steuerschuld durch Vorkehrungen senken, die zwar durchaus legal sind, aber zur Absicht des Gesetzes im Widerspruch stehen.
(2) Aggressive Steuerplanung besteht darin, die Feinheiten eines Steuersystems oder ...