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BBK Nr. 10 vom Seite 452

Auflösung passiver RAP für Zinszuschüsse bei Betriebsaufgabe

Dr. Johannes Riepolt

Im [i]Adrian, Auflösung von Rechnungsabgrenzungsposten bei der Betriebsaufgabe, StuB 20/2018 S. 731 NWB JAAAG-97450 Rahmen der bilanziellen Gewinnermittlung dient die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) der periodengerechten Gewinnermittlung. Dadurch werden einmalige Gewinnauswirkungen durch das zusammengeballte Auftreten von Erträgen oder Aufwendungen vermieden. An deren Stelle tritt eine zeitanteilige Realisation über den Zeitraum, dem die Erträge oder Aufwendungen wirtschaftlich zuzurechnen sind. Rechnungsabgrenzungsposten können auch für erhaltene Investitionszuschüsse – z. B. Zinszuschüsse – gebildet werden. Dabei ist der passivierte Zinszuschuss über die Dauer der Kreditbedienung anteilig ertragswirksam aufzulösen. Nach dem ist im Falle einer Betriebsaufgabe, zu deren Zeitpunkt ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten [i]Gemballa, Kredit-Rechner – Tilgung, Vorfälligkeit, Disagio, Investments, Arbeitshilfe NWB XAAAD-42022 noch bilanziert wird, der aus der Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens resultierende Ertrag dem Aufgabegewinn zuzurechnen, wenn das dem Zinszuschuss zugrunde liegende Darlehen im Privatvermögen fortgeführt wird. Eine Zurechnung zum laufenden Gewinn erfolgt nicht.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Ausweis in Handels- und Steuerbilanz

1. Zuschüsse und Zinszuschüss...

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