Klausur-Leitfaden Einkommensteuer
1. Aufl. 2019
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I. Gegenstand der Prüfungsklausuren „Einkommensteuer- und Ertragsteuerrecht“
1. Die Prüfungsaufgabe aus dem „Einkommensteuer- und Ertragsteuerrecht“ als Teil der Steuerberaterprüfung
Die Steuerberaterprüfung besteht aus drei schriftlichen Prüfungen sowie einer mündlichen Prüfung (vgl. § 37 Abs. 2 StBerG). Die Prüfungsgebiete der Steuerberaterprüfung sind gem. § 37 Abs. 3 Nummern 1 bis 8 StBerG:
Steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht,
Steuern vom Einkommen und Ertrag,
Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer,
Verbrauch- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechts,
Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union,
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen,
Volkswirtschaft,
Berufsrecht.
Die DVStB konkretisiert die Verteilung der Prüfungsgebiete insoweit, als dass zwei Aufsichtsarbeiten die Prüfungsgebiete der Nummern 1 bis 4 des § 37 Abs. 3 StBerG enthalten sollen. Die dritte Aufsichtsarbeit ist dem Gebiet der Buchführung und des Bilanzwesens zu entnehmen (vgl. § 16 Abs. 2 DVStB). Alle drei schriftlichen Prüfungen können sich jeweils auch auf andere Prüfungsgebiete erstrecken. Der Bereich des Ertragsteuerrechts wird regelm...