Online-Nachricht - Donnerstag, 04.04.2019

Umsatzsteuer | Vorsteuer-Vergütungsverfahren im Fall eines harten Brexit (BZSt)

Das BZSt hat seine Hinweise zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren für den Brexit ohne Austrittsabkommen aktualisiert (Stand ).

Hintergrund: Sofern keine anderweitige politische Lösung gefunden wird, droht mit Ablauf des ein ungeregelter Brexit. Ab dem , 00:00 Uhr (MEZ), wird Großbritannien nicht mehr Mitglied der EU sein. Das bedeutet, dass die Rechtsvorschriften, die für die Mitgliedstaaten der EU anzuwenden sind, ab diesem Zeitpunkt nicht mehr für Großbritannien gelten, es sei denn, ein ratifiziertes Austrittsabkommen sieht ein anderes Datum vor.

Die aktualisierten Informationsschreiben für

Unternehmer sind auf der Homepage des BZSt veröffentlicht.

Quelle: BZSt, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB FAAAH-11492