Umsatzsteuer | Vorsteuer-Vergütungsverfahren im Fall eines harten Brexit (BZSt)
Das BZSt hat seine Hinweise zum
Vorsteuer-Vergütungsverfahren für den Brexit ohne Austrittsabkommen
aktualisiert (Stand ).
Hintergrund: Sofern keine anderweitige politische Lösung gefunden wird, droht mit Ablauf des ein ungeregelter Brexit. Ab dem , 00:00 Uhr (MEZ), wird Großbritannien nicht mehr Mitglied der EU sein. Das bedeutet, dass die Rechtsvorschriften, die für die Mitgliedstaaten der EU anzuwenden sind, ab diesem Zeitpunkt nicht mehr für Großbritannien gelten, es sei denn, ein ratifiziertes Austrittsabkommen sieht ein anderes Datum vor.
Die aktualisierten Informationsschreiben für
inländische und
Unternehmer sind auf der Homepage des BZSt veröffentlicht.
Quelle: BZSt, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
FAAAH-11492