IFRS-Kommentar
17. Aufl. 2019
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§ 12 Öffentliche Zuwendungen
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 20 in der aktuellen Fassung und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden.
Einen Überblick über diskutierte oder schon als Änderungsentwurf vorgelegte zukünftige Regelungen enthält Rz 48.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt und Begriffe
1 IAS 20 behandelt die Bilanzierung von öffentlichen Zuwendungen (government grants) sowie die Angaben zu Beihilfen der öffentlichen Hand (government assistance; IAS 20.1), wobei der Beihilfebegriff den Zuwendungsbegriff inkludiert, die Zuwendung also eine spezifische Form der Beihilfe darstellt (IAS 20.3; Rz 7 ff.).
2 Als öffentliche Zuwendungen gelten Hilfeleistungen (assistances) der öffentlichen Hand durch Transfer von Ressourcen als Ausgleich für (in return) die Einhaltung bestimmter Bedingungen (IAS 20.3). Negativ werden diese Zuwendungen von den normalen Einnahmen abgegrenzt, die das Unternehmen im kaufmännischen Geschäftsverkehr mit öffentlichen Institutionen (government) erhält. Auf die Bezeichnung der Zuschüsse kommt es nicht an (IAS 20.6).
3 IAS 20 vermeidet ein spezifisches Eingehen auf die Vielfalt der öffentlichen Förderungsmaßnahmen. Stattdessen zieht er...