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Ist die Verzinsung nach § 238 AO vor dem Hintergrund des anhaltenden Niedrigzinsniveaus angemessen?
Zur Verfassungsmäßigkeit des geltenden Zinssatzes
Mittels der Verzinsung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis nach §§ 233 bis 239 AO soll ein Ausgleich für eine zeitlich verschiedene Heranziehung zur Steuer geschaffen werden. Seit rund 58 Jahren liegt der maßgebliche Zinssatz einheitlich für alle Verzinsungstatbestände der §§ 233a bis 237 AO gem. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO bei sechs Prozent p. a. Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase ist diese Zinshöhe aufgrund des auffälligen Missverhältnisses zum Marktzinsniveau vermehrter Kritik ausgesetzt. In seinem Beschluss vom hat der BFH erstmals schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken am Zinssatz des § 238 AO geäußert, nachdem die Rechtsprechung die Verfassungsmäßigkeit in der Vergangenheit letztlich unbeanstandet ließ. Der Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des geltenden Zinssatzes geht zurzeit neben dem BFH das BVerfG in zwei anhängigen Verfahren nach. Vor diesem Hintergrund ist die Frage der Angemessenheit der Zinshöhe aktueller denn je.
Welche Grundsätze einer gesetzlichen Typisierung sind zu berücksichtigen?
Was ist das Leitbild der Verzinsung?
Was kann gegen die derzeit geltende Verzinsung vorgebracht...