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FG Köln Urteil v. - 8 K 2620/15 EFG 2019 S. 648 Nr. 8

Gesetze: UStG § 4 Nr 9 b; UStG § 1 Abs 1 Nr 1

Umsatzsteuer

Frage der Steuerbarkeit von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

Leitsatz

1. Die Leistung der Stpfl. i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG besteht darin, durch die Überlassung ihrer Geldspielgeräte den Spielern die Möglichkeit zum Spielen mit Gewinnchance unter Befriedigung ihrer Spiellust zu bieten.

2. Bemessungsgrundlage für die USt sind im Streitfall die Kasseneinnahmen der Stpfl. abzüglich der geschuldeten USt. Die USt ist von den Spielern als Endverbrauchern an die Stpfl. gezahlt worden, so dass auch durch die Abwälzung der USt an die Endverbraucher die von der Klägerin monierte Belastung durch USt und zusätzliche Ertragsteuern nicht vorliegt.

Fundstelle(n):
EFG 2019 S. 648 Nr. 8
KÖSDI 2019 S. 21266 Nr. 6
UAAAH-08792

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FG Köln, Urteil v. 30.01.2018 - 8 K 2620/15

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