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BGH 20.12.2018 IX ZB 8/17, NWB 8/2019 S. 470

Insolvenz | Versicherungsansprüche als Teil der Insolvenzmasse

Bei einer Lebensversicherung gehören Ansprüche auf die Versicherungsleistung im Versicherungsfall, die dem Schuldner als Versicherungsnehmer oder aufgrund eines unwiderruflichen Bezugsrechts zustehen, bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls zur Insolvenzmasse. Ansprüche des Schuldners auf die Todesfall- oder Erlebensfallleistung aus einer für die betriebliche Altersversorgung durch den Arbeitgeber abgeschlossenen Direktversicherung unterliegen der Nachtragsverwaltung, soweit die Ansprüche in die Insolvenzmasse fallen. [i]Gehrmann, Insolvenzverfahren, infoCenter NWB BAAAB-05672

Anmerkung:

Ist eine Forderung des Schuldners bereits vor Insolvenzeröffnung oder während des Insolvenzverfahrens entstanden, gehört sie nur insoweit zur Insolvenzmasse, als die Forderung pfändbar ist. Diese Voraussetzungen sind hinsichtlich der Ansprüche im Tod...

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