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Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Altteilen
Die [i]Esch, Besteuerung im Kfz-Gewerbe, USt direkt digital 2/2018 S. 6 NWB UAAAG-70118 Höhe der Umsatzsteuerbelastung für einen ausgeführten Umsatz hängt maßgeblich davon ab, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger für die Leistung erhält (sog. Entgelt nach § 10 Abs. 1 UStG). Im Regelfall ist Bemessungsgrundlage die geleistete Zahlung abzüglich der Umsatzsteuer. Wie ist es aber, wenn der leistende Unternehmer neben der Geldzahlung zusätzlich einen Gegenstand vom Leistungsempfänger erhält, z. B. ein defektes und deshalb ausgetauschtes Bauteil eines Kfz-Motors? Der Beitrag zeigt die zutreffende umsatzsteuerrechtliche Würdigung unter Berücksichtigung der von der Finanzverwaltung zugelassenen Vereinfachungen und bildet Beispiele zur zutreffenden Buchung.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie hier.
I. Tauschähnliche Umsätze
[i]Sebast, Tauschähnlicher Umsatz, Lexikon NWB PAAAF-72483 Ein Sonderfall der Bemessungsgrundlage ist der Tauschumsatz: In derartigen Fällen gilt nach § 10 Abs. 2 Satz 2 UStG der Wert eines jeden Umsatzes als Entgelt für den anderen Umsatz. Mit anderen Worten: Haben die Beteiligten der jeweiligen Gegenleistung einen subjektiven Wert beigemessen, ist dieser Wert der Besteuerung zu unterwerfen. Der subjektive Wert entspricht im Regelfall dem Wert der eigenen Aufwend...