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PiR 2/2019 S. 53

EFRAG erbittet Stellungnahmen zum Entwurf einer Übernahmeempfehlung zu den Änderungen an IFRS 3

Am hatte der IASB Änderungen an IFRS 3 herausgegeben. Der Inhalt der Änderungen betrifft die in der Praxis teils ermessensbehaftete Abgrenzung eines Geschäftsbetriebs (business). Die Neudefinition in IFRS 3 stellt klar, dass ein business eine Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten umfasst, die mindestens einen Ressourceneinsatz (Input) und einen substanziellen Prozess enthalten, die dann zusammen signifikant zur Fähigkeit beitragen, Leistungen (Output) zu produzieren. Die EFRAG ist in ihrem am veröffentlichten Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf die Änderungen zu einem (vorläufig) positiven Urteil gekommen. Stellungnahmen zum Entwurf der EFRAG können bis zum eingereicht werden.

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