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Voraussetzungen für die Rückgängigmachung gem. § 16 GrEStG
Zeitgleiche Anteilsübertragung an grundbesitzender Gesellschaft steuerschädlich
Die Anwendung [i]Geißler, Grunderwerbsteuer, infoCenter NWB EAAAB-14435 des § 16 GrEStG scheidet aus, wenn der Ersterwerber bestimmen kann, wer die Anteile an der grundbesitzenden Gesellschaft, die das Grundstück an ihn verkauft hatte, erwerben darf. Dabei ist es nicht Voraussetzung, dass der Anteilserwerb selbst Grunderwerbsteuer auslöst ( NWB FAAAH-04004).
I. Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags
Die Klägerin ist eine Kapitalgesellschaft niederländischen Rechts. Sie gehört zu einem mehrstufigen Konzern. An der Klägerin ist eine niederländische Holding-BV zu 100 % beteiligt. Zum Konzern gehört auch eine Y-BV. Die Klägerin erwarb von der A-GmbH ein Gebäude, das die A-GmbH auf einem gemieteten Grundstück errichtet hatte. Die A-GmbH war verpflichtet, das selbsterrichtete Gebäude bei Ablauf des Mietvertrags abzureißen (Gebäude auf fremdem Grund). Genutzt wurde das Grundstück von einem Logistikunternehmen, an das die A-GmbH es untervermietet hatte. [i]Problem: Kaufvertragsaufhebung und Anteilsveräußerung in einer UrkundeNachdem die Vermieterin der Übertragung des Mietvertrags von der A-GmbH auf die Klägerin nicht zugestimmt hatte, wurde der Kaufvertrag über das Gebäude (vereinbarungsgemäß) mit notariell beurkundetem Vertrag wieder aufgehoben. In derselben Urkunde ve...